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Hausordnung

Die öffentlichen Schulen in Sachsen haben einen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen. Die Schüler und Erziehungsberechtigten tragen zur Erfüllung dieses Auftrages bei. Die Schul- und Hausordnung basiert auf dem vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Schulgesetz und regelt das Zusammenleben an unserer Schule.

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    Hausordnung

    Die Hausordnung wird in das Hausaufgabenheft eingeklebt und von jedem Kind und den Eltern unterschrieben.

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1. Allgemeines  

1.1. Schulbesuch

Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG), der Schulordnung Grundschulen (SOGS), der Schulbesuchsordnung (SBO) sowie der Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer – in jeweils aktueller Fassung – geregelt.

Anträge zur Freistellung vom Unterricht gemäß der Schulbesuchsordnung bedürfen der Zustimmung durch den Klassenleiter (bis zu 2 Tagen) bzw. Schulleiter (mehr als 2 Tage).

Gesetze und Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport können im Schulsekretariat eingelesen oder unter www.revosax.sachsen.de aufgerufen werden.

Alle Schüler sind zum pünktlichen und regelmäßigen Besuch des Unterrichtes und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule verpflichtet.  

In Krankheitsfällen soll der Klassenlehrer unverzüglich über das Schulsekretariat bis spätestens 8.30 Uhr am ersten Fehltag unter Angabe des Grundes und voraussichtlicher Dauer informiert werden. Spätestens am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung der/des Erziehungsberechtigten vorliegen. Arztbesuche können nur in Ausnahmefällen (Unfall, plötzliche ernsthafte Erkrankung) während der Unterrichtszeit stattfinden.

Bei Ab- oder Krankmeldungen ist auch an die Information des Schulhortes (0341-234187030) zu denken.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse sind durch die Eltern unverzüglich der Schule und dem Hort mitzuteilen. 

Unterrichtsbeginn am Morgen

Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn sind alle Schüler im Klassenzimmer, legen die Arbeitsmaterialien bereit und bereiten sich auf die kommende Unterrichtsstunde vor.

Mit dem Stundenklingeln beginnt für alle Schülerinnen und Schüler der Unterricht. Die im Ausnahmefall oder begründet verspätet ankommenden Kinder klingeln am Haupteingang und begeben sich nach dem Einlass unverzüglich zum Unterrichtsraum.

1.2. Unfallmeldungen  

Schülerunfälle, die sich während des Unterrichtes, dem Hortbetrieb oder auf dem Schulweg ereignen und in deren Folge ein Arzt aufgesucht wird, sind spätestens am folgenden Tag zu melden. (Die Erziehungsberechtigten werden um Mithilfe beim Ausfüllen der Meldebögen gebeten.)

 2. Hausordnung

Die Hausordnung umfasst den gesamten Schulbereich, also Schulgebäude und Schulgelände und gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb dieser Bereiche (z.B. Sportunterricht, Unterrichts-gänge) sowie Veranstaltungen des Hortes.

Schüler und Hortkinder dürfen den Schulbereich während der Unterrichts- und Hortzeit grundsätzlich nicht verlassen (die Schule und der Hort haben Fürsorge- und Aufsichtspflicht).

Ausnahmen: – z.B. notwendige Facharztbesuche, die vom Klassenleiter nach rechtzeitigem schriftlichen Antrag des Erziehungsberechtigten (mindestens am Vortag) genehmigt wurden

Bei Nichteinhaltung kann der Versicherungsschutz erlöschen.

2.1. Weisungen – auch unter Beachtung der sich ergebenen Weisungsbefugnis der Schulleitung (Gebrauch des Hausrechtes)

Die Anordnungen der Lehrkräfte, Erzieher und des technischen Personal sind von allen Schülern zu befolgen. Alle Schüler unterstützen die Lehrer und Erzieher bei der Durchführung ihrer Aufgaben.

2.2. Pausenordnung

Alle Schüler verhalten sich so, dass sie die Gefährdung anderer vermeiden und keinen beleidigen. Kein Schüler tritt gewalttätig auf!

Der Umgang mit Scheren, Zirkeln und anderen spitzen Gegenständen ist in den Pausen untersagt.

In  den Hofpausen verlassen alle Schüler die Unterrichtsräume und Flure und halten sich auf den festgelegten Freiflächen im Schulgelände auf. Damit kein Kind verletzt wird, dürfen keine Steine, Stöcke, Kastanien, Schneebälle und andere Gegenstände geworfen werden.

Die Hofpausen verbringen alle Grundschüler im Freien. Bei ungünstiger Witterung bleiben alle im Klassenzimmer. Rücksichtsvolles Verhalten ist dabei Grundsatz.

 2.3. Pflege des Schuleigentums

Außenanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Materialien der Schule und des Hortes sind pfleglich zu behandeln. Schäden und Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Klassenlehrer, Erzieher, Hausmeister oder dem Sekretariat zu melden. Jede Klasse sorgt beim Betreten und Verlassen der Räume für Ordnung. Für Schäden kann der Verursacher zur Verantwortung gezogen werden.

Schulbücher werden den Schülern  auf Wunsch unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Sie sind mit einem Schutzumschlag zu versehen. Eintragungen und Unterstreichungen dürfen nicht vorgenommen werden. Bei Verlust oder Beschädigung sind die Wiederbeschaffungskosten vom Schüler zu tragen.  

2.4. Verhalten in Fachräumen

In den Fachunterrichtsräumen gelten zusätzlich gesonderte Verhaltensmaßregeln, die den Schülern  durch Aushang und Belehrung bekannt gegeben werden.  
Die Fachunterrichtsräume dürfen nur nach Genehmigung durch den Fachlehrer betreten werden.

2.5. Nutzung der Sportanlagen

Über die vom Eigentümer der Anlagen erlassene Nutzungsordnung werden alle Schüler durch die Sportlehrer regelmäßig zu Beginn der Freiluftsaison belehrt.

2.6. Sprechzeiten des Sekretariats

Montags- freitags von 8.00Uhr- 12.00 Uhr/ mit Ausnahmen von dringenden Angelegenheiten, dann erfolgt durch Aushang an der Tür eine Information

3. Gesundheitsschutz, Ordnung und Sicherheit

Die Fenster, außer Kippfenster, bleiben in den Pausen geschlossen. Für ausreichend Frischluft in den Zimmern ist der jeweilig unterrichtende Lehrer verantwortlich.

Während des Unterrichts sind das Essen und der Genuss von Kaugummi nicht gestattet. Das Trinken ist bei Bedarf erlaubt.

Schülern ist es nicht gestattet, ihre Fahrräder im Schulgelände abzustellen. Für Diebstähle und Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung. Diebstähle und Beschädigungen sind bei der Polizei anzuzeigen und auch im Sekretariat  zu melden.

Die Schultüren sind von Lehrkräften und Schülern außerhalb der durch Lehrkräfte abgesicherten Zeit vor dem Unterricht und in den Pausen geschlossen zu halten.

Es ist nicht gestattet, auf den Fensterbrettern oder den Heizkörpern zu sitzen. Spiele und sonstige Handlungen, die zu Schäden bei Personen oder Sachen führen können, sind zu unterlassen.

Schüler haben Handys im Schulgelände prinzipiell abzuschalten und im Ranzen oder in der Tasche aufzubewahren.

Die Anfertigung von (gespeicherten) Bild- und Tonaufzeichnungen sind generell verboten.

Andere tragbare elektronische Medien sind ebenfalls während des Unterrichts und während des Hortes in der Schultasche aufzubewahren. Ausnahmen regeln die Erzieher!

Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass auf Medien für Minderjährige nicht zulässige Inhalte und Darstellungen vorhanden sind und/oder angeschaut oder ausgetauscht werden, wird die Polizei verständigt und Anzeige erstattet.

Bei Verstößen gegen die innerschulische Medienregelung können die Pädagogen das Handy oder sonstige digitale Speichermedien einbehalten. Die einbehaltenen Geräte müssen am darauffolgenden Schultag von den Eltern persönlich abgeholt werden. Für diese Verwahrung wird keine Haftung übernommen. 

Oberbekleidung ist an den Garderobenhaken vor den Unterrichtsräumen anzuhängen, wobei alle Wertgegenstände in den Unterrichtsraum mitgenommen werden. Verstöße gegen diese Festlegungen können zum Haftungsausschluss bzw. zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen.    

4. Verhalten im Havarie-/Gefahrfall

Bei Ertönen des Alarmsignals begeben sich alle im Gebäude befindlichen Personen, auch Besucher zum zentralen Sammelpunkt vor dem Schulgebäude. Den Weisungen des Rettungspersonals ist unbedingte sofortige Folge zu leisten. Weiteres regelt die objektspezifische Regelung Brandschutzordnung/Gefahren. 

5. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

In der Schule und im Hort verhält sich jeder so, dass er sich selbst und andere Personen nicht verletzt oder gefährdet und Sachschäden oder Belästigungen nicht verursacht. Jeder Schüler hat die Pflicht, sich gegenüber Lehrern, Erziehern und anderen erwachsenen Personen sowie Mitschülern höflich und anständig zu benehmen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen laut SchulG § 39 Abs. 1, 2 eingeleitet werden.

Das bedeutet, der Schüler muss mit pädagogischen Erziehungsmaßnahmen rechnen. Vor Anwendung der im Sächsischen Schulgesetz ausgewiesenen Ordnungsmaßnahmen können dies z.B. Mahnung, Tadel, Nacharbeiten, Eintrag ins Klassenbuch, entsprechende angemessene Bewertung von Leistungen Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung sein. Bei Verstößen während des Hortes behalten sich die Erzieher eine Information der Eltern und gegebenenfalls eine Abholung des Kindes vor.

6. Besucher und andere Nutzer der Einrichtung

Für Besucher und außerunterrichtliche Nutzer dieser Bildungseinrichtung gilt die Hausordnung sinngemäß. Besucher melden sich im Schulsekretariat, bzw. nachmittags im Hort an, ein unangemeldeter Aufenthalt im Gebäude/Außengelände ist nicht gestattet. Ebenso sind das Mitbringen von Hunden und das Anleinen dieser am Schulzaun nicht gestattet.
Werbung und Warenverkauf sind untersagt. Ausnahmen legt die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger und/oder der Dienstaufsichtsbehörde fest.
Gleiches gilt für das Aushängen und Verteilen von Plakaten und Werbematerial, Umfragen zur Informationsgewinnung sowie Sammlungen jeglicher Art. 

7. Wahrnehmung des Hausrechts

Der Schulleiter nimmt das Hausrecht wahr. Bei Abwesenheit der Schulleitung kann dies der Hortleitung oder dem Schulhausmeister übertragen werden. Den Aufforderungen und Weisungen des Schulpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

8. Inkrafttreten

Die Hausordnung wurde am 14.11.2011 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 15.11.2011 in Kraft. Sie wird ergänzt durch die Fachraumordnungen Werken, Kunst, Musik und die Computernutzungsordnung, die objektspezifische Regelung Brandschutzordnung/Gefahren mit beigefügtem Notfallplan für berufsbedingte Krisensituationen sowie die Hallenordnung. 

Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Schulleiter in Absprache mit der Hortleitung sofort eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.